Im Interesse
des Mandanten
Torsten Werner, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Torsten Werner
Ihr Rechtsberater
Ich bin Rechtsanwalt in dem schönen Städtchen Neubrandenburg. Nach dem erfolgreichen Studium an der Universität Rostock und dem 2. Staatsexamen habe ich 2003 die Kanzlei eröffnet.
Besonders stolz bin ich auf den persönlichen Kontakt mit meinen Mandanten. Ich möchte, dass meine Mandanten immer zu 100% zufrieden sind.
Vertraulichkeit
Egal worum es geht, Sie können sich auf meine Diskretion verlassen. Das Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant unterliegt einem besonderen gesetzlichen Schutz. Dieser sichert eine besondere Vertraulichkeit aller dem Rechtanwalt anvertrauten Informationen.
Rechtsberatung für Privatpersonen und Unternehmen
Ganz gleich, ob Privatperson oder Unternehmer: Von einer qualifizierten und erfahrenen Rechtsberatung profitiert am Ende jeder. Lassen Sie sich beraten und ersparen Sie sich damit unangenehme Überraschungen.
Rechtsgebiete
Tätigkeitsschwerpunkte
Zivilrecht
Ansprüche aus Verträgen, wie z.B. Kaufverträge, Werkverträge, Versicherungsverträge und daraus folgende Schadenersatzansprüche.
Verkehrsrecht
Verfolgung und Abwehr von Schadenersatz-Ansprüchen nach Verkehrsunfällen, die Vertretung in einem eventuellen Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Arbeitsrecht
Alle Ansprüche aus Arbeitsverträgen, wie z. B. Urlaub und Lohn, Beratung von Unternehmen oder Betriebsräten bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen
IT-Recht
Das IT-Recht entwickelt sich, durch den rasanten Fortschritt unserer Technik, zu einen immer größeren und wichtigeren Rechtsgebiet. Ich biete Ihnen hier die besondere Beratung zum Datenschutz in Unternehmen. Ebenso auch die Beratung und Gestaltung zu den relevanten Betriebsvereinbarungen.
Sozialrecht
Gewährung von Erwerbsunfähigkeitsrenten, Pflegegraden, Probleme bei der Berechnung des ALG II, Gewährung von weiteren Leistungen
Erbrecht
Streitigkeiten bei Erbfällen, aber auch die Beratung bei der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen o. ä.
Strafrecht
Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe und die Vertretung von Geschädigten einer Straftat als Nebenkläger